Wichtige Informationen für unsere Spender!
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden für in Deutschland Steuerpflichtige:
Spenden an den PHILIPPUS-DIENST e.V. sind steuerlich als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 20% des sog. „Gesamtbetrags der Einkünfte“ abzugsfähig. Darüber hinaus gehende Spenden können im Rahmen der Höchstgrenze in den Folgejahren abgezogen werden.
Erstspender:
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Jahreszuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) zusenden können.
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen):
Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellen wir automatisch eine Jahreszuwendungsbestätigung, die Ihnen per Post zugeschickt wird.
Zweckgebundene Spenden für "ihr" Projekt:
Wenn Sie eines unserer zahlreichen Projekte besonders angesprochen hat, würden wir uns über ein- oder mehrmalige Spenden freuen, mit denen Sie zielgerichtet dieses Projekt unterstützen.
Für den Fall, dass Sie für Projekte spenden wollen, die keine aktuellen Projekte von PHILIPPUS-DIENST sind und nicht auf unserer Homepage erscheinen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur in Israel eingetragene Vereine unterstützen können (sog. „Amutas“) (Finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen sind leider nicht möglich) sowie, dass wir in den eben genannten Fällen 5% der Spendensumme für Verwaltungskosten einbehalten.
Sollten für ein Projekt mehr zweckgebundene Spenden eingehen als benötigt, behält sich der PHILIPPUS-DIENST vor, diese ursprünglich zweckgebundenen Spenden auch für andere Projekte zu verwenden.
Alle weiteren Infos (Bankverbindung, Paypal usw.) finden Sie unten auf dieser Seite.